OECD-Steuerreform: Kommission will keine Verteilung wie bei den Gewinnsteuereinnahmen
Die OECD-Steuerreform beinhaltet unter anderem eine Mindestbesteuerung von international tätigen Unternehmen über 15 Prozent. Für die Umsetzung in der Schweiz soll deshalb eine Ergänzungssteuer eingeführt werden. Für die Städte handelt es sich um eine wichtige Steuerreform, da die von der Mindeststeuer betroffenen Unternehmen und Unternehmensgruppen hauptsächlich in den Städten und Agglomerationsgemeinden angesiedelt sind. Der Städteverband und die KSFD begrüssen daher eine föderale Umsetzung der Reform, was aber konsequenterweise bedeutet, dass auch den Städten und Gemeinden ein angemessener Teil der Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer zusteht.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Ergänzungssteuer um eine Gewinnsteuer. Mit dem Minderheitsantrag der WAK-N, welcher eine Beteiligung der Städte und Gemeinden wie bei den Gewinnsteuereinnahmen fordert, wird der übliche Verteilungsmechanismus angewendet und gleichzeitig die kantonale Autonomie gewährleistet. Ansonsten droht eine Verschiebung des Steuersubstrates zu den Kantonen.
Mit einer angemessenen Beteiligung der Städte und Gemeinden wird deren Handlungsfähigkeit garantiert, um weiterhin in einen attraktiven Wirtschafts- und Lebensstandort zu investieren und somit ideale Bedingungen für die Bevölkerung und Wirtschaft zu schaffen.
Über 130 Länder beteiligt
Die Schweiz ist eines von 137 Länder, die sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt haben. Die OECD präsentierte die Eckwerte zu dieser internationalen Steuerreform im Oktober 2021.
Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Die Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum.
